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Trauung

Die evangelische Trauung besteht im Grunde genommen aus zwei Teilen. Voraussetzung ist die Feier der vorangegangenen standesamtlichen Eheschließung als erstem Teil und dann der in der Kirche stattfindende zweite Teil in Form des Zuspruchs von Gottes Segen an das Paar innerhalb eines Gottesdienstes. Streng genommen wird also nach evangelischem Verständnis  die Ehe nicht in der Kirche geschlossen, sondern auf dem Standesamt. In der Kirche stellt das Brautpaar seinen gemeinsamen Lebensweg unter Gottes Segen und bittet um Gottes Beistand. Grundsätzlich müssen beide Ehepartner Christen sein. Ist nur einer der beiden Ehepartner Mitglied in der evangelischen Kirche, so ist statt einer evangelischen Trauung ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ möglich.

In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Wohnortgemeinde des Ehemannes oder der Ehefrau statt. Soll sie an einem anderen Ort vollzogen werden, müssen die Brautleute dafür die Erlaubnis ihres Heimatpfarramtes einholen (Dimissoriale – Entlassschreiben).

Es ist möglich, so viele Trauzeugen oder Trauzeuginnen zu bestellen, wie man wünscht. Eine Pflicht dazu besteht nicht mehr. Hier können Sie das Formular Anmeldung zur Trauung herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Kirchliche Trauung - Ja Sagen mit Gottes Segen", die Sie hier herunterladen können.