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Kircheneintritt, Austritt, Umgemeindung

Sie wollen (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten oder übertreten?

Wenn Sie bereits getauft sind und einer anderen christlichen Konfession angehören oder einmal angehört haben oder wenn Sie Mitglied der Evangelischen Kirche waren und nun wieder eintreten möchten, dann finden Sie hier das Eintrittsformular. Drucken Sie es sich bitte aus und geben es ausgefüllt in unserem Gemeindebüro ab. Wir freuen uns auf Sie.

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten möchten und Sie sind bisher nicht getauft, dann vereinbaren Sie bitte mit einer unserer Pfarrer/innen einen Termin, um sich informieren und beraten zu lassen. Alternativ können Sie auch im Kirchenladen des Dekanats in der Rheinstraße 31 dieses Gespräch führen und in die Kirche eintreten. Sie werden dann von dort direkt an uns gemeldet.

Sie wollen sich in unsere Gemeinde ummelden?

Sie wohnen nicht im Gemeindegebiet, möchten aber trotzdem zu dieser Kirchengemeinde gehören? Hier finden Sie die Umgemeindungsanmeldung. Drucken Sie das Formular bitte aus und geben es ausgefüllt in unserem Gemeindebüro ab. Wir freuen uns auf Sie.

Muss ich mich ummelden, wenn ich in das Gemeindegebiet ziehe?

Wenn Sie hier in unserem Gemeindegebiet wohnen und als evangelische/r Kirchensteuerzahler/in gemeldet sind, werden Sie von den Kirchenämtern gewöhnlich ohne Ihre aktive Anmeldung unserer Gemeinde zugeordnet. Es kann jedoch nichts schaden, im Gemeindebüro nachzufragen, ob das auch wirklich funktioniert hat. Dort erfahren Sie im Zweifel auch, ob Ihr Wohnort zu unserem Gemeindegebiet gehört.

Warum sollte ich mich in der Gemeinde anmelden?

Es gibt mindestens drei gute Gründe sich „seine” Gemeinde zu wählen: Durch Ihre Anmeldung steuern Sie, welcher Gemeinde anteilig ein Teil Ihrer Kirchensteuern zugeteilt wird. Als Mitglied der Gemeinde können wir Sie leichter persönlich informieren oder besuchen, wenn Ihre Adresse in der Gemeindekartei steht. Und: Nur in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, haben Sie das Wahlrecht bei der Wahl zum Kirchenvorstand.

Sind die „Angebote” der Gemeinde nur für Mitglieder?

Alle unsere Veranstaltungen, Gottesdienste, Konzerte, Chöre, Orchester etc. sind öffentlich. Auch wenn Sie nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, laden wir Sie genauso wie jedes Gemeindemitglied herzlich ein, teilzunehmen und auch sonst am Gemeindeleben teil zu haben.

Wie kann ich aus der evangelischen Kirche austreten?

Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie zu dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 9 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer/innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!


Kirchensteuer

In Deutschland arbeiten Staat und Kirche traditionell sehr eng zusammen. Viele Kirchen und Religionsgemeinschaften übernehmen systematisch Aufgaben, die der Staat an sie delegiert hat. So zum Beispiel in diakonischen Einrichtungen wie Kindergärten, Seniorenheime und Beratungsstellen oder in Krankenhäusern und Schulen. Als Träger dieser Einrichtungen erhalten die Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen finanziellen Ausgleich vom Staat.

Darüber hinaus bietet der Staat den Kirchen an, die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder für die Kirche einzusammeln. Dies geschieht über die sog. Kirchensteuer. Für diese Dienstleistung erhält der Staat von den Kirchen eine Bezahlung.

Kirchensteuer wird somit nur von den freiwilligen Mitgliedern der Kirchen bezahlt und besteht aus einem festgesetzten Prozentsatz des Einkommens eines Mitglieds bzw. Haushalts. So zahlen steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare einen Kirchensteuerbeitrag auf Basis ihres gemeinsamen Gesamteinkommens, auch wenn nur ein Partner Mitglied der Kirche ist.

Die gesamten Kirchensteuereinnahmen einer Landeskirche – in Darmstadt ist es die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau  - werden nach einem komplexen Verteilschlüssel an die einzelnen Kirchengemeinden weitergegeben. Davon unterhalten die Gemeinden u.a. ihre Kirchen und Gemeindehäuser, finanzieren Hausmeister, Organist und Sekretariat und gestalten ihre individuelle Gemeindearbeit.